Merigona Uka berät eine schweizerische und internationale Klientel in zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten.
Ihre Fachgebiete liegen im Erbschafts- und Arbeitsrecht. Merigona Uka begleitet die Klientel auch bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handels-, Bank- und Finanzfragen.
Parallel zu ihrer Tätigkeit als Anwältin verfasst Merigona Uka eine Doktorarbeit im Erbrecht unter der Leitung der Rektorin der Universität Genf.