Annina Berchtold-Schreiner verfügt über eine mehrjährige und vielseitige Erfahrung im Familienrecht. Sie betreut Klientinnen und Klienten sowohl im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche als auch in strittigen Verfahren. Sodann berät sie regelmässig Ehegatten und Konkubinatspartner auch gemeinsam und unterstützt sie bei der Findung einer aussergerichtlichen Lösung. Daneben berät Annina Berchtold-Schreiner bei der Ausarbeitung von Konkubinatsverträgen, Ehe- und Erbverträgen, Vorsorgeaufträgen und weiteren Verträgen im Bereich des Familien- und Erbrechts.