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tax blog: Verrechnungspreise in der Schweiz – neue Anhaltspunkte für Steuerpflichtige und Steuerbehörden

Dufner Rico und Huber Markus, in: bratschi tax blog, Juni 2024

Die Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlichte kürzlich unter Mitarbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung einen Artikel zum Thema Verrechnungspreise. Die Publikation stützt sich auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien und befasst sich mit dem Drittvergleichs- bzw. Fremdvergleichsgrundsatz für Geschäfte und Transaktionen zwischen nahestehenden Personen, insbesondere zwischen verbundenen Gesellschaften im Konzern für die Zwecke der Gewinn- und Verrechnungssteuer. Zu Verrechnungspreisen hat die ESTV zudem ausgewählte Q&As veröffentlicht. 

Aufgrund der aktuellen Publikationen zeigt sich, dass auch in der Schweizer Steuerpraxis und von offizieller Seite eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik stattfindet. 

Publikation zu den Verrechnungspreisen

 

Die neue Publikation befasst sich neben dem Fremdvergleichsgrundsatz mit der Vergleichsbarkeitsanalyse, den Methoden zur Verrechnungspreisbestimmung und weiteren besonderen Anwendungsbereichen (z.B. immaterielle Werte wie Patente, Know-How, Marken oder Kundendaten). Die OECD-Verrechnungspreisrichtlinie ist für die Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zwar nicht bindend, doch wird sie als Quelle für die Auslegung auch in der Schweiz herangezogen. 

Ein Verstoss gegen den Fremdvergleichsgrundsatzes durch eine inländische Gesellschaft bei Geschäften mit Aktionären oder nahestehenden Personen hat steuerliche Implikationen. Die wesentlichen Folgen eines solchen Verstosses umfassen die Aufrechnung des nicht angemessenen Teils der Vergütung zum Gewinn der Gesellschaft. Weil für die Zwecke der Gewinnsteuer eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wird diese Leistung auch verrechnungssteuerpflichtig. 

Daher können auch übermässige Zahlungen an eine ausländische Tochtergesellschaft bzw. ungenügende Vergütungen an eine Schweizer Muttergesellschaft in den Schweizer Gewinn integriert werden und Verrechnungssteuerfolgen zeitigen. 

In der Publikation wurde in Anlehnung an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinie die Vergleichbarkeitsanalyse zusammengefasst und Hinweise auf die künftige Handhabung in der Praxis veröffentlicht. Zusätzlich hat die Schweizerische Steuerkonferenz die möglichen Verrechnungspreismethoden für Transaktionen nicht nur aufgezählt, sondern auch deren sachgerechte Anwendung für verschiedene Transaktionsarten erläutert. 

 

 

Konzerninterne Darlehen 

 

Für Darlehen an nahestehende Personen, insbesondere für konzerninterne Darlehen, gilt weiterhin, dass das von der ESTV jährlich veröffentlichte Rundschreiben über die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen Anwendung findet. Sofern diese Zinssätze eingehalten werden, werde diese in der Schweiz (nicht aber zwingend im Ausland) steuerlich akzeptiert. 

Die Nichteinhaltung dieser Zinssätze dagegen begründet eine widerlegbare Vermutung, dass der Fremdvergleichsgrundsatz nicht eingehalten wurde. Demnach ist eine Verrechnungspreisanalyse durchzuführen und der Nachweis zu erbringen, dass der Zinssatz trotzdem marktüblich ist und dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Der Nachweis muss (i) eine detaillierte Beschreibung der wesentlichen Merkmale der relevanten Transaktion enthalten, (ii) das Kreditrating des Darlehensnehmers analysieren und (iii) eine Suche nach vergleichbaren Transaktionen enthalten. 

Das Kreditrating eines Darlehensnehmers soll primär durch Rückgriff auf Methoden, die von Ratingagenturen festgelegt und verwendet werden, und sekundär durch statistische Modelle bestimmt werden. Ein internes Rating einer Bank kann als Vergleichswert akzeptiert werden, sofern nachweislich die gleiche Methode verwendet wurde, wie sie für die Zinssatzfestlegung verwendet wird.

Eine blosse Stellungnahme einer Bank reicht bei Festlegung des Fremdvergleichszinssatzes demgegenüber nur in Ausnahmefällen aus, weil keine tatsächliche Transaktion stattfindet und die Parteien keinen Vertrag abschliessen. Vielmehr soll für den Fremdvergleichszinssatz grundsätzlich die Preisvergleichsmethode (CUP-Methode) zur Anwendung gelangen, wobei auch weitere Methoden im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Fazit

 

Die Publikationen zum Thema Verrechnungspreisen zeigen, dass die Schweizer Steuerbehörden ihr Augenmerk vermehrt auf Verrechnungspreisfragen richten. Aufgrund dessen und der Komplexität der Fragestellung sind Unternehmen daher gut beraten, sich frühzeitig mit der Thematik zu befassen und sich entsprechend zu dokumentieren. Regelmässig sind Steuerrulings zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes einzuholen. 

 

Sollten Sie Fragen zu Verrechnungspreisen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Dufner Rico
Rico Dufner
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Zürich
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Huber Markus neu ID 5517964
Markus Huber
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