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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Da Selbsthilfe einem Gläubiger in der Schweiz grundsätzlich verboten ist, regelt das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs die Durchsetzung von Ansprüchen in der Form von Geldzahlungen oder geldwerten Sicherheitsleistungen mittels staatlicher Gewalt.

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