Europarecht gilt als begriffliches Dach für mehrere Internationale Organisationen, die vielfältig miteinander verflochten sind und ihrerseits Bestandteil des europäischen Einigungswerkes sind. Europarecht im engeren Sinne bezeichnet dabei das Recht der Europäischen Union sowie der Europäischen Atomgemeinschaft. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus auch das Recht der anderen europäischen internationalen Organisationen.