Die Schweizer Energiewirtschaft soll eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung der Schweiz gewährleisten. Sie befindet sich derzeit in einem Transformationsumfeld – sowohl die Regulierung von Netzinfrastrukturen, wie auch die Einführung von neuen Markt- und Fördermodellen und Zielvorgaben zeugen von einer dynamischen Entwicklung. In diesem schnelllebigen Marktumfeld beraten und unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten mitunter bei der entsprechenden Verwaltungsorganisation, in Monopolbereichen wie auch in Bezug auf kritische Infrastrukturen.
Unsere Expertise umfasst insbesondere den Strommarkt und die entsprechende Netzregulierung, den Gasmarkt und die Gasnetzregulierung sowie Fragestellungen im Bereich des CO2-Gesetzes und im Bereich der Förderung erneuerbaren Energien sowie der damit zusammenhängenden Ablösung von fossilen Energieträgern. Zu unserer Klientschaft zählen sowohl Gemeinwesen wie auch öffentlich-rechtliche und private Unternehmen und Privatpersonen. Wir beraten und begleiten unsere Klientschaft im Energierecht umfassend – so etwa im Zusammenhang mit Gesetzgebungsprozessen im Bereich des Energierechts, bei der Rückerstattung von Netzzuschlägen oder im Rahmen der Bewilligung von Anlagen der Energieerzeugung.