Beratung von Effektenhändlern oder Unternehmen in allen Fragen zum Handel oder zur Kotierung an der Schweizer Börse. Einzelne Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Bratschi sind als sachkundiger Vertreter gemäss Art. 43 von der SIX Swiss Exchange AG für die Produktebereiche Aktien, inkl. Partizipations- und Genussscheine, Hinterlegungsscheine, Kollektive Kapitalanlagen, Anleihen und Derivate anerkannt.